REISEinformation
     
  EINFUHRBESTIMMUNGEN

• Einfuhr von Reisemitbringseln aus Nicht-EU-Ländern weiterhin beschränkt

• Reisende, die vom Urlaub in einem Nicht-EU-Land nach Hause zurückkehren, dürfen nach wie vor nur bestimmte Mengen an Reisemitbringseln zoll- und steuerfrei einführen.

• Die erlaubte Freimenge  beträgt bei Zigaretten 200 Stück, bei Wein 2 Liter, bei Hochprozentigem 1 Liter und bei Kaffee 500 Gramm.

• Zollfrei bleiben ausserdem im Urlaubsland eingekaufte Waren für den privaten Bedarf, die den Wert von  175 Euro nicht überschreiten. 

• Wer mehr abgabepflichtige Waren dabei hat und sie zur Einfuhr anmeldet, muss tief in die Tasche greifen. Die Einfuhrabgabe beträgt pro zuviel mitgeführter Zigarette 13 Cent, 6,20 € pro Liter Spirituosen und 3,10 € pro Kilo Kaffee. Wer seine Reisemitbringsel nicht ordnungsgemäß beim Zoll anmeldet (deklariert), zahlt die gleichen Abgaben, aber zusätzlich eine Strafe in Höhe der vorher errechneten  Zollkosten.

• Führt die Rückreise aus einem Nicht-EU-Land nicht direkt nach Deutschland, muss die Zollmeldung im ersten Land, das der EU angehört, abgegeben werden. Dies ist beispielsweise Dänemark oder Schweden, wenn deutsche Urlauber aus Norwegen kommen oder Slowenien, wenn sie aus Kroatien einreisen.

 
  AUSWÄRTIGE AMT

www.auswaertiges-amt.de

 
  "LISTE DER SCHWARZEN FLUGGESELLSCHAFTEN"

Eine Liste der Luftfahrtunternhemen, deren gesamter Betrieb in der Gemeinschaft untersagt ist, haben wir hier für Sie als PDF bereitgestellt:

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